Ja, wenn Sie eine neue Identifikantionsnummer haben, gelten Sie laut Gesetz als eine andere Einheit, daher ist es erforderlich, eine neue ThePay-Registrierung durchzuführen und das Zahlungsgateway zu aktivieren. Aber da Sie es bereits einmal geschafft haben, wird es beim zweiten Mal ganz einfach sein.
Verwandte Links:
Leitfaden zur Registrierung bei ThePay
Leitfaden zum Start des Zahlungsgateways
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