Greifen Sie auf den Auszug aus dem ThePay-Zahlungsgateway genauso zu, wie Sie auf Ihren Bankauszug zugreifen würden. Dieser enthält eine Übersicht über die Zahlungen Ihrer Kunden und Gebühren.
Vom Zahlungsgateway können Sie den Auszug (Export) im gewünschten Format herunterladen. Für Beispiele der einzelnen Dateitypen klicken Sie einfach auf das gewünschte Format (PDF, XLSX, CSV, GPC). Laden Sie den Auszug im gewünschten Format anschließend in Ihr Buchhaltungsprogramm hoch. Vergessen Sie nicht, dass in Ihrem entsprechenden Programm ein sogenanntes fiktives (Bank-)Konto vorhanden sein muss, um die Auszüge zu importieren.
Die Buchung der Gebühren für Zahlungen erfolgt ähnlich wie die Buchung von Bankgebühren. Gemäß § 51 des Gesetzes Nr. 235/2004 Slg. über die Mehrwertsteuer sind die Gebühren von der Mehrwertsteuer befreit.
Wenn Sie zuvor die ältere Version des Zahlungsgateways (ThePay 1.0) verwendet haben, wird die aktuelle Buchung etwas anders, aber zweifellos einfacher sein.
Den heruntergeladenen Auszug im gewünschten Format laden Sie in die Buchhaltungssoftware POHODA auf ein fiktives Konto, auf das die Transaktionen gebucht werden. Die Kontrollmechanismen erfordern, dass das Konto in der POHODA-Software gemäß bestimmten Regeln erstellt wird. Diese Regeln und eine übersichtliche Anleitung finden Sie hier.
Wir werden versuchen, alles anhand eines einfachen Buchhaltungsbeispiels zu verdeutlichen. In diesem Beispiel verwenden wir die folgenden Kontonummern:
221001 - Bankkonto des Händlers
221002 - Händlerkonto im Zahlungsgateway
311000 - Forderungen von Kunden
261000 - Überweisungen zwischen Konten
568000 - Bankgebühren
602000 - Umsätze für Dienstleistungen
Während des Monats erhalten Sie Bestellungen, auf deren Grundlage später Rechnungen an Ihre Kunden ausgestellt werden.
Beschreibung | Betrag in CZK | Haben | |
Rechnung an Kunde A ausgestellt | 10.000 | 311000 | 602000 |
Rechnung an Kunde B ausgestellt | 5.000 | 311000 | 602000 |
Rechnung an Kunde C ausgestellt | 7.000 | 311000 | 602000 |
Die Zahlungen für diese Rechnungen werden auf das Konto des Zahlungsgateways überwiesen.
Dem Kunden wird monatlich ein Kontoauszug zugesandt, der folgende Posten enthält:
Beschreibung | Betrag in CZK | SOLL | HABEN |
Zahlung von Kunde A | 10.000 | 221002 | 311000 |
Zahlung von Kunde B | 5.000 | 221002 | 311000 |
Zahlung von Kunde C | 7.000 | 221002 | 311000 |
Gebühren für die Nutzung des Zahlungsgateways | 50 | 568000 | 221002 |
Überweisung der Gelder auf das Bankkonto | 21.950 | 261000 | 221002 |
Von uns erhalten Sie Gelder auf Ihr Bankkonto. Diese Transaktion wird in der Buchführung als interne Überweisung zwischen Ihrem Konto im Zahlungsgateway und Ihrem Bankkonto erfasst.
Beschreibung | Betrag in CZK | SOLL | HABEN |
Zahlung vom Kunden A | 21.950 | 221002 | 261000 |
Elektronisches Geld kann als äußerst liquides Vermögenswert betrachtet werden, das jederzeit in Bargeld umgewandelt werden kann. Aufgrund seiner hohen Liquidität und nahezu sofortigen Umwandlung von elektronischem Geld in nicht-bargeldliche Geldmittel kann dieser Vermögenswert gemäß den Buchführungsvorschriften und dem Grundsatz des "true and fair view" in den Finanzausweisen im Abschnitt C.IV Bargeld ausgewiesen werden. Ein weiteres Argument für die Erfassung von elektronischem Geld als Bargeld sind die Ergebnisse des Koordinierungsausschuss 513/15.11.17, der sich mit dem Zeitpunkt der Einnahmenbildung für Geschäftsinhaber mit Steuerregistrierung befasst hat. Der Koordinierungsausschuss kam zu dem Schluss, dass E-Geld unter Liquiditätsgesichtspunkten jederzeit in echtes Bargeld umgewandelt werden kann und dass Einkommensteuerpflichtige Einkommen erzielen, sobald sie E-Geld auf ein Zahlungsgateway-Konto einzahlen, und nicht erst nach einer späteren Überweisung auf ein reguläres Bankkonto.
Möglicherweise liegt uns hier keine Antwort auf die Frage vor, die Sie in Ihrem Kopf haben .
Bitte kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie.
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