Wie berechnet man richtig

Billing

Greifen Sie auf den Auszug aus dem ThePay-Zahlungsgateway genauso zu, wie Sie auf Ihren Bankauszug zugreifen würden. Dieser enthält eine Übersicht über die Zahlungen Ihrer Kunden und Gebühren.

Vom Zahlungsgateway können Sie den Auszug (Export) im gewünschten Format herunterladen. Für Beispiele der einzelnen Dateitypen klicken Sie einfach auf das gewünschte Format (PDF, XLSX, CSV, GPC). Laden Sie den Auszug im gewünschten Format anschließend in Ihr Buchhaltungsprogramm hoch. Vergessen Sie nicht, dass in Ihrem entsprechenden Programm ein sogenanntes fiktives (Bank-)Konto vorhanden sein muss, um die Auszüge zu importieren.

Die Buchung der Gebühren für Zahlungen erfolgt ähnlich wie die Buchung von Bankgebühren. Gemäß § 51 des Gesetzes Nr. 235/2004 Slg. über die Mehrwertsteuer sind die Gebühren von der Mehrwertsteuer befreit.

Wenn Sie zuvor die ältere Version des Zahlungsgateways (ThePay 1.0) verwendet haben, wird die aktuelle Buchung etwas anders, aber zweifellos einfacher sein.

Anleitung für die Buchhaltungssoftware POHODA

Den heruntergeladenen Auszug im gewünschten Format laden Sie in die Buchhaltungssoftware POHODA auf ein fiktives Konto, auf das die Transaktionen gebucht werden. Die Kontrollmechanismen erfordern, dass das Konto in der POHODA-Software gemäß bestimmten Regeln erstellt wird. Diese Regeln und eine übersichtliche Anleitung finden Sie hier.

Allgemeines Beispiel für die Buchhaltung

Wir werden versuchen, alles anhand eines einfachen Buchhaltungsbeispiels zu verdeutlichen. In diesem Beispiel verwenden wir die folgenden Kontonummern:

221001 - Bankkonto des Händlers
221002 - Händlerkonto im Zahlungsgateway
311000 - Forderungen von Kunden
261000 - Überweisungen zwischen Konten
568000 - Bankgebühren
602000 - Umsätze für Dienstleistungen

Während des Monats erhalten Sie Bestellungen, auf deren Grundlage später Rechnungen an Ihre Kunden ausgestellt werden.

Beschreibung Betrag in CZK   Haben
Rechnung an Kunde A ausgestellt 10.000 311000 602000
Rechnung an Kunde B ausgestellt 5.000 311000 602000
Rechnung an Kunde C ausgestellt 7.000 311000 602000

Die Zahlungen für diese Rechnungen werden auf das Konto des Zahlungsgateways überwiesen.

Dem Kunden wird monatlich ein Kontoauszug zugesandt, der folgende Posten enthält:

Beschreibung Betrag in CZK SOLL HABEN
Zahlung von Kunde A 10.000 221002 311000
Zahlung von Kunde B 5.000 221002 311000
Zahlung von Kunde C 7.000 221002 311000
Gebühren für die Nutzung des Zahlungsgateways 50 568000 221002
Überweisung der Gelder auf das Bankkonto 21.950 261000 221002

Von uns erhalten Sie Gelder auf Ihr Bankkonto. Diese Transaktion wird in der Buchführung als interne Überweisung zwischen Ihrem Konto im Zahlungsgateway und Ihrem Bankkonto erfasst.

Beschreibung Betrag in CZK SOLL HABEN
Zahlung vom Kunden A 21.950 221002 261000
Zusätzliche Informationen

Elektronisches Geld kann als äußerst liquides Vermögenswert betrachtet werden, das jederzeit in Bargeld umgewandelt werden kann. Aufgrund seiner hohen Liquidität und nahezu sofortigen Umwandlung von elektronischem Geld in nicht-bargeldliche Geldmittel kann dieser Vermögenswert gemäß den Buchführungsvorschriften und dem Grundsatz des "true and fair view" in den Finanzausweisen im Abschnitt C.IV Bargeld ausgewiesen werden. Ein weiteres Argument für die Erfassung von elektronischem Geld als Bargeld sind die Ergebnisse des Koordinierungsausschuss 513/15.11.17, der sich mit dem Zeitpunkt der Einnahmenbildung für Geschäftsinhaber mit Steuerregistrierung befasst hat. Der Koordinierungsausschuss kam zu dem Schluss, dass E-Geld unter Liquiditätsgesichtspunkten jederzeit in echtes Bargeld umgewandelt werden kann und dass Einkommensteuerpflichtige Einkommen erzielen, sobald sie E-Geld auf ein Zahlungsgateway-Konto einzahlen, und nicht erst nach einer späteren Überweisung auf ein reguläres Bankkonto.

Haben Sie nicht gefunden, wonach Sie gesucht haben?
Wir helfen Ihnen.

Möglicherweise liegt uns hier keine Antwort auf die Frage vor, die Sie in Ihrem Kopf haben .
Bitte kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie.

Nastavení cookies: Aby web fungoval, tak jak ho znáte

Aby naše webové stránky fungovaly správně, našli jste na nich, co hledáte, ušetřili spoustu času a nezobrazovaly se vám věci, které vás nezajímají, potřebujeme od vás souhlas se zpracováním souborů cookies, tj. malých souborů, které se ukládají ve vašem prohlížeči.

Upravit nastavení Povolit vše

Tyto cookies jsou nutné pro správné fungování našich webových stránek. Vždy aktivní.

Čím víc lidí má statistické cookies zapnuté, tím lépe můžeme naše stránky vyladit. Tyto cookies shromažďují informace o tom, jak lidé web používají, které stránky navštívili, na co klikají. a na které odkazy jsi klikla. Všechny informace, které soubory cookie shromažďují, jsou souhrnné a anonymní.

Díky marketingovým cookies třetích stran vám můžeme připomenout nabídky, které jste si prohlíželi na našich stránkách, i jinde na internetu. Když tyto cookies zakážete, reklam bude pořád stejně. Ovšem na věci, které vás nezajímají.

Zavřít